Wir prüfen Ihre Geräte nach der SN EN 50678 / SN EN 50699

Geräteprüfungen

  • Elektrowerkzeuge
  • Geräte für Hausgebrauch und ähnliche Zwecke
  • Laborgeräte
  • Geräte der Unterhaltungs-, Informations- und Kommunikationstechnik
  • Kabelrollen, Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen
  • Leuchten, die nicht Teil der Installation sind
  • Geräte zur Spannungserzeugung und -umformung die nicht Teil der Installation sind
  • Mess-, Steuer- und Regelgeräte

Für mehr Sicherheit im Umgang mit Strom, bieten wir auch Geräteprüfungen an. Generell sollte alles, was mit Strom aus dem Niederspannungsnetz versorgt wird, nach Vorschrift und Nutzungsart geprüft werden. Sie sind unsicher über die Funktionstüchtigkeit eines Ihrer Geräte? Gerne übernehmen wir die Prüfung. Diese kann versteckte Mängel zutage bringen und Elektrounfälle vermeiden.

Kälin Elektrotechnik, Einsiedeln, Elektriker, Photovoltaik, Geräteprüfung, SmartHome, Elektroinstallation, Sicherheitstechnik

Was wird geprüft?

  • Sichtprüfung auf Beschädigung
  • Messen des Schutzleiterwiderstands (bei Geräten der Schutzklasse I)
  • Messen des Isolationswiderstands
  • Messen des Schutzleiterstroms
  • Messen des Berührungsstroms
  • Nachweis der Polarität der Verdrahtung des Netzanschluss-Stecker
  • Nachweis der Wirksamkeit weiterer Schutzmassnahmen
  • Nachweis der Angaben zu den Schutzmassnahmen SELV und PELV
  • Abschliessende Prüfung der Aufschriften
  • Funktionsprüfung mit Stromaufnahme, Leistung, Leistungsfaktor
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Warum werden Geräte geprüft?

Defekte Elektrogeräte verursachen in der Schweiz jedes Jahr zahlreiche Brände und Elektrounfälle mit Personenschaden. Als Arbeitgeber sind Sie gemäss Verordnung über die Verhütung von Unfällen (VUV) verpflichtet, dass die elektrischen Arbeitsmittel in Ihrem Betrieb sicher sind. Zur Erhaltung dieser Sicherheit müssen die Arbeitsmittel regelmässig geprüft und diese Prüfung dokumentiert werden. Vernachlässigen Sie diese Pflicht, kann dies bei einem Unfall zu hohen Schadenersatzforderungen führen.

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Wie oft ist zu prüfen?

Die Prüfintervalle werden nach Herstellerangaben festgelegt. Fehlen diese Angaben, muss eine Risikobeurteilung aufgrund der Empfehlungen der SN EN 50678 und SN EN 50699 vorgenommen werden. Je nach Einsatzort, Gebrauchshäufigkeit und Umgebungsbedingungen schwanken die Intervalle zwischen 6 Monaten und 5 Jahren. Neben der Wiederholungsprüfung muss auch bei jeder Reparatur oder Instandhaltung eine Prüfung durchgeführt und dokumentiert werden. Sie wünschen eine Beratung? Wir sind gerne für Sie da.

Was dürfen Sie von uns erwarten?

Ein verbindliches Prüfprotokoll in welchem alle Messwerte pro Gerät festgehalten und in einer Datenbank jederzeit abrufbar abgelegt sind. Den Prüfbericht stellen wir Ihnen in elektronischer und/oder Papierform zur Verfügung. Damit haben Sie den Nachweis, dass Ihre Geräte fachmännisch den empfohlenen Prüfungen unterzogen wurden und somit sicher sind.